Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 15. Oktober 2024
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Ingavinvil KFZ-Werkstatt, Hauptstraße 123, 10827 Berlin-Schöneberg (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Durchführung von Reparatur-, Wartungs- und sonstigen Dienstleistungen an Kraftfahrzeugen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Dies kann mündlich, schriftlich oder durch Beginn der Arbeiten erfolgen.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Überschreitungen von mehr als 20% werden dem Auftraggeber vor Fortsetzung der Arbeiten mitgeteilt.
§ 3 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Arbeiten nach den Regeln der Technik und unter Verwendung von handelsüblichen Ersatzteilen.
3.1 Reparaturarbeiten
Der Auftragnehmer übernimmt die Reparatur der ausdrücklich in Auftrag gegebenen Mängel. Eine Verpflichtung zur Untersuchung weiterer möglicher Mängel besteht nicht, es sei denn, diese werden bei der Durchführung der beauftragten Arbeiten offenkundig.
3.2 Wartungsarbeiten
Wartungsarbeiten werden nach Herstellervorgaben oder nach branchenüblichen Standards durchgeführt. Der Umfang richtet sich nach der konkreten Beauftragung.
3.3 Ersatzteile
Es werden neue oder aufgearbeitete Ersatzteile verwendet. Gebrauchte Ersatzteile werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung eingebaut. Ausgebaute Teile verbleiben beim Auftraggeber, soweit nicht anders vereinbart.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- Das Fahrzeug rechtzeitig zur Verfügung zu stellen
- Alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitzustellen
- Besondere Gefahren oder Umstände mitzuteilen
- Persönliche Gegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisen. Grundlage sind die verbrauchten Materialien und die aufgewendete Arbeitszeit zu den gültigen Stundensätzen.
5.2 Zahlungsfrist
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
5.3 Zurückbehaltungsrecht
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen zurückzubehalten.
§ 6 Gewährleistung
6.1 Gewährleistungsfrist
Für Reparaturarbeiten wird eine Gewährleistung von 12 Monaten ab Abnahme gewährt. Für Verschleißteile beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate.
6.2 Gewährleistungsausschluss
Die Gewährleistung entfällt bei:
- Unsachgemäßer Behandlung oder Bedienung
- Normaler Abnutzung
- Übermäßiger Beanspruchung
- Eingriffen durch Dritte
- Verwendung nicht geeigneter Betriebsstoffe
6.3 Nacherfüllung
Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen ist der Auftragnehmer zunächst zur kostenlosen Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rückgängigmachung verlangen.
§ 7 Haftung
7.1 Haftungsumfang
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
7.2 Haftungsbeschränkung
Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
7.3 Haftungsausschluss
Ausgeschlossen ist die Haftung für:
- Folgeschäden durch Betriebsunterbrechung
- Entgangenen Gewinn
- Schäden durch höhere Gewalt
- Im Fahrzeug befindliche Gegenstände
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
§ 10 Abholung des Fahrzeugs
Das Fahrzeug ist unverzüglich nach Fertigstellung und Mitteilung abzuholen. Nach Ablauf von 14 Tagen können Standkosten berechnet werden. Nach 6 Wochen kann das Fahrzeug auf Kosten des Auftraggebers anderweitig verwahrt oder verwertet werden.
§ 11 Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln und Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Änderungen der AGB
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.
Kontakt
Ingavinvil KFZ-Werkstatt
Hauptstraße 123
10827 Berlin-Schöneberg
Deutschland
Telefon: 030 / 12 34 56 78
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer: [Name]
Handelsregister: Amtsgericht Berlin HRB [Nummer]
Umsatzsteuer-ID: DE[Nummer]